Fallen Mitarbeitende krankheits- oder unfallbedingt aus, sorgt das Care Management für eine rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Nicht immer ist aber eine Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich. Bei einer Fachfrau Operationstechnik erweist sich eine Umschulung als optimale Lösung.

Berufsunfälle und Berufskrankheiten haben laut Unfallstatistik UVG im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 5,9 Prozent zugenommen. Zu den Betroffenen zählt auch Eva Suter (Name geändert), die als Fachfrau Operationstechnik in einem Kantonsspital tätig ist. Völlig unerwartet entwickelt sie eine allergische Reaktion auf Desinfektionsmittel.

Dank intensiven Hautschutz- und Pflege-Massnahmen inklusive Cortison-Behandlung kann sie nach mehrmonatiger Arbeitsunfähigkeit ihre Tätigkeit wiederaufnehmen. Als Unfallversicherung übernimmt SWICA die Heilungskosten für die aufwändigen medizinischen Abklärungen und entrichtet Taggelder für den Lohnausfall.

Rückfall trotz Schutzmassnahmen

Ein Jahr später allerdings erleidet Eva Suter einen Rückfall und entwickelt eine allergische Reaktion auf die Operationshandschuhe, was erneut eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Der beigezogene Facharzt für Arbeitsmedizin bestätigt die Berufskrankheit – ein irritativ-toxisches Ekzem. Zur Symptombekämpfung und Beschwerden-Linderung werden erneut Schutzmassnahmen angeordnet und für die Arbeit Operationshandschuhe eines anderen Herstellers aus verträglicherem Material verwendet.

Doch diesmal ist eine Rückkehr in den Operationssaal nicht mehr möglich, da die Hautpflege- und Schutzmassnahmen nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Deshalb meldet das Kantonsspital dem Leistungsmanagement UVG von SWICA den Arbeitsausfall und Petra Schmidhauser, Spezialistin Leistungsmanagement, schaltet sich ein.

Leistungs- und Care Management arbeiten Hand in Hand

In einem ersten Schritt zieht Petra Schmidhauser einen Experten des Kompetenzcenters Abklärungen bei. Mittels vorgängig zugestelltem Fragenkatalog werden in einem persönlichen Gespräch mit der Versicherten die für die Stellungnahme und die Wiedereingliederung notwendigen Aspekte geklärt. In der Folge holt sie beim Hausarzt der Patientin medizinische Angaben zur Diagnose ein. Parallel dazu wird eine Beurteilung durch einen Facharzt Arbeitsmedizin in die Wege geleitet, der die durch die Berufskrankheit bedingte Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Als klar ist, dass eine Weiterführung der bisherigen Tätigkeit nicht mehr möglich sein wird, wird der Leistungsfall der Invalidenversicherung (IV) gemeldet und Eva Suter informiert.

Anschliessend klärt Petra Schmidhauser ab, ob eine Nichteignungsverfügung durchzuführen ist. Zudem wird das Care Management involviert. In einem persönlichen Gespräch wird die private und berufliche Situation erhoben, in einem Assessment-Bericht festgehalten und ein beruflicher Eingliederungsplan erstellt. Bald einmal wird die Nichteignungsverfügung für notwendig erachtet und erlassen. Damit ist offiziell bescheinigt, dass Eva Suter aufgrund ihrer Berufskrankheit nicht mehr in der Lage ist, ihre bisherige Tätigkeit auszuüben. Petra Schmidhauser informiert die Versicherte über ihre Rechte und Pflichten sowie das weitere Vorgehen.

Praktikum und Umschulung ins Case Management

In der Folge führt die mit dem Leistungsfall betraute Care Managerin Gespräche mit der ehemaligen Fachfrau Operationstechnik, steht in Kontakt mit der Personalabteilung des Kantonsspitals und stellt den Erstkontakt zur IV her. Zudem gleist sie über die IV eine Berufsberatung auf. Der erfahrenen Fachfrau Operationstechnik ist es wichtig, auch künftig im Gesundheitswesen tätig sein zu können.

Das von der IV finanzierte Praktikum im Bereich Case Management ermöglicht Eva Suter, sich ein umfassendes Bild von der vielseitigen Tätigkeit einer Case Managerin zu machen. Bis zum Start der Umschulung, die von der IV bezahlt wird und des Praktikums entrichtet SWICA Unfall-Taggelder.

Eva Suter schliesst den einjährigen CAS-Lehrgang Case Management an einer Fachhochschule erfolgreich ab und ist damit gerüstet für einen beruflichen Neustart – und erst noch auf ihrem bisherigen Lohnniveau.

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