KTG- oder UVG-Leistungsfälle aufgrund von Infektionen mit dem Coronavirus machen bei SWICA lediglich ein Prozent aller Fälle aus. Die versicherungsmedizinischen Abklärungen sind aber vor allem bei der Diagnose Post-Covid-19-Erkrankung komplex.

Seit dem Beginn der Corona-Pandemie belasten nicht nur die krankheitsbedingten Ausfälle unmittelbar bei einer Ansteckung mit dem Virus Arbeitgebende wie -nehmende. In steigender Zahl sind es auch spätere Absenzen, verursacht durch Folgen der Coronavirus-Infektion – umgangssprachlich «Long Covid» genannt.

Die WHO-Definition lautet «Post-Covid-19-Erkrankung». Sie umfasst eine ganze Reihe von Beeinträchtigungen, die sehr einschränkend sein und monatelang andauern können oder gar nie mehr verschwinden. Das Bundesamt für Gesundheit BAG schätzte im Oktober 2021, dass bis zu zwanzig Prozent der an SARS-CoV-2 erkrankten Erwachsenen an Langzeitfolgen des Virus leiden würden. Diese Prognose hat sich bis anhin zum Glück nicht bestätigt.

Zu den häufigsten Langzeitfolgen zählen grosse Erschöpfung (Fatigue), Atemprobleme bis hin zu Atemnot und beeinträchtigte Gehirnleistung (Brain Fog). Oft treten auch Schlafprobleme, Muskel-, Glieder- und Gelenkschmerzen auf. Obwohl sie nicht mehr akut krank sind, können Long-Covid-Patientinnen und -Patienten ihren Alltag oft kaum noch bewältigen – an Arbeit ist nicht zu denken.

Post-Covid-19 führt oft zu längerer Arbeitsunfähigkeit

Bei SWICA, dem grössten Krankentaggeldversicherer in der Schweiz, wurden bis Mitte April 2022 95 KTG-Fälle mit der Diagnose Post-Covid-19-Erkrankung angemeldet. In weiteren zehn Fällen erfolgte die Anmeldung zulasten der Unfallversicherung, da die Erkrankung in gewissen Branchen als Berufskrankheit gilt (siehe «Wenn Corona zur Berufskrankheit wird» vom 15. Mai 2021).

«Das sind im Verhältnis zu Leistungsfällen durch andere Diagnosen nicht viele Fälle. Mehr als die Hälfte dieser Versicherten wurde aber länger als 300 Tage krankgeschrieben», sagt Adrian Schwerzmann, Leiter Leistungsmanagement Unternehmen. Die Komplexität des noch neuen Krankheitsbilds mache es auch für Versicherer schwierig, die Folgen daraus abzuschätzen und geeignete Massnahmen zu treffen.

Der Anspruch auf Krankentaggeld entsteht bei Vorlage eines ärztlichen Arbeitsunfähigkeitszeugnisses. Sofern die Arbeitsunfähigkeit länger dauert oder voraussichtlich dauern wird, werden von den versicherten Personen Vollmachten und anschliessend von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten Arztberichte verlangt und allenfalls medizinische Begutachtungen durchgeführt. Das entspricht allerdings dem üblichen Vorgehen und ist nicht spezifisch für eine Post-Covid-19-Erkrankung.

Schwierige Abschätzung der Wiedereingliederung

Die Schwierigkeiten solcher Abklärungen liegen laut Adrian Schwerzmann in der Beurteilung der Rehabilitationsmöglichkeiten sowie bei Prognosen zur Besserung und des Verlaufs zur Arbeitsunfähigkeit. Dadurch erschwere sich auch die Abschätzung der Wiedereingliederung und der entsprechenden Massnahmen. Das hat Folgen: Seit Beginn der Pandemie haben sich gegen 2 500 Betroffene bei der Invalidenversicherung angemeldet. Aufgrund guter Betreuung und positiver Entwicklung wurde aber nicht in allen Fällen eine IV-Rente notwendig.

Eine einheitliche Definition für versicherungsmedizinische Abklärungen betreffend Post-Covid-19-Erkrankungen wurde von asim Versicherungsmedizin, einem Departement des Universitätsspitals Basel, vor kurzem in die Vernehmlassung gegeben. Auch SWICA wird diese Empfehlungen anwenden, sobald sie definitiv verabschiedet sind. Ablehnungen der geforderten Versicherungsansprüche im Zusammenhang mit Post-Covid-19-Erkrankungen sind vorläufig kaum erfolgt.

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