Seit 2005 gibt es in der Schweiz die gesetzlich verankerte Mutterschaftsentschädigung. Bei SWICA lässt sich diese mit einem Zusatzmodul zur Krankentaggeldversicherung erweitern. Derzeit wird über ein ähnliches Produkt für Väter nachgedacht.
Nach der Geburt 14 Wochen lang 80 Prozent des Lohnes beziehen und sich dabei ausschliesslich ums Kind kümmern – dieser Anspruch steht berufstätigen Müttern hierzulande zu. Im Vergleich zu anderen Ländern ist der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz eher kurz. Viele werdende Mütter einigen sich deshalb mit ihrem Arbeitgeber schon vor der Niederkunft darauf, dass sie Ferientage oder unbezahlten Urlaub an ihren Mutterschaftsurlaub anhängen.
Bei einem längeren unbezahlten Urlaub ist es wichtig, die Unfalldeckung sicherzustellen – entweder durch eine Abredeversicherung nach UVG oder durch den Einschluss der Unfalldeckung in die obligatorische Krankenversicherung. Die Abredeversicherung hat dabei zahlreiche Vorteile gegenüber dem Einschluss in die obligatorische Krankenversicherung.
Zusatzmodul Mutterschaftsentschädigung
SWICA bietet ein Zusatzmodul zur Krankentaggeldversicherung für eine erweiterte Mutterschaftsentschädigung an. Mit dieser Versicherung können die gesetzlichen Leistungen, die 80 Prozent des EO-Maximallohns (maximal 196 Fr/Tag) betragen, auf 90 Prozent des versicherten Lohns erhöht werden. Zudem kann der gesetzliche Mutterschaftsurlaub vom 14 Wochen auf 16 Wochen verlängert werden. Ebenfalls im Paket enthalten ist bei Bedarf die Betreuung während der Schwangerschaft durch das SWICA Care Management.
Die Kosten für das Zusatzmodul sind wie die Krankentaggeldkosten abhängig von den versicherten Löhnen und natürlich auch von der effektiven Anzahl potenzieller Mütter in einem Unternehmen. Mehrere SWICA-Unternehmenskunden bieten ihren Mitarbeiterinnen die Mutterschaftsentschädigung in Ergänzung zur EO an. Ihren eigenen Mitarbeiterinnen gewährt SWICA 16 Wochen Mutterschaftsurlaub bei vollem Lohn. Bei SWICA tätige Väter erhalten seit 2015 zwei Wochen Vaterschaftsurlaub zu denselben Konditionen wie die Mütter.
Vaterschaftsentschädigung: von der Sonderlösung zum Standardangebot?
Falls Kunden bis anhin nach einer Versicherung für eine Vaterschaftsentschädigung fragten, suchte SWICA nach Lösungen – und tut dies auch heute noch. Nach der Abstimmung vom 27. September 2020, bei der die Vorlage für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub angenommen wurde, hat sich die gesetzliche Konstellation für Väter allerdings geändert. Sie erhalten nun eine gesetzliche Vaterschaftsentschädigung von maximal 14 Taggeldern. Die Taggelder betragen analog der Mutterschaftsentschädigung maximal 196 Franken pro Tag.
Somit stellt sich nun die Frage, ob seitens Unternehmenskunden auch für Väter der Bedarf einer Standardlösung besteht, mit der Leistungen versichert werden können, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Die Entwicklung der nächsten Zeit wird es zeigen. Meinungen dazu sind im Kommentarfeld willkommen.
Die Ergänzung zum vollen Lohn für 14 Tage bleibt wohl eher eine nice-to-have-Lösung, als ein wirklicher Bedarf. Da wir Schweizer aber auf solche Lösungen stehen, würde ich das so oder so ins Programm aufnehmen, auch wenn das mit Krankheit für den Mann ja eigentlich gar nichts zu tun hat …
Lieber Andi Baumgartner, vielen Dank für Ihren Kommentar. Genau – wir arbeiten daran! Beste Grüsse und alles Gute zum Jahresende