Die Globalisierung führt dazu, dass Unternehmen vermehrt Angestellte für eine gewisse Zeit ins Ausland schicken. Damit stellt sich auch die Frage nach der passenden Krankenversicherung. Oft führen Angebote dazu, dass gewisse Risiken doppelt versichert sind. SWICA schafft Abhilfe.
Personen, die von ihrem Schweizer Arbeitgeber ins Ausland entsendet werden, brauchen zum einen die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG), zum anderen empfiehlt sich eine internationale Krankenversicherung. Denn medizinische Leistungen im Ausland sind durch das KVG nur beschränkt gedeckt. Dennoch decken die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die internationale Krankenversicherung teilweise auch dieselben Leistungen ab. Das betrifft beispielsweise einen Arztbesuch oder einen Bezug von Medikamenten. Viele Expats, also Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland arbeiten, sind somit teilweise doppelt versichert.
Wer die obligatorische Krankenversicherung bei SWICA abgeschlossen hat, kann das Problem der Doppelversicherung entschärfen. Denn in diesem Fall kann die internationale Krankenversicherung «SWICA CoGenio» als sogenannte Top-up-Deckung abgeschlossen werden.
Leistungen können koordiniert werden
Eine SWICA Grundversicherung ergänzt um eine SWICA CoGenio bedeutet, dass SWICA die Leistungen, die aus beiden Versicherungen erbracht werden, koordinieren kann. Das heisst, dass die durch die KVG-Deckung versicherten Leistungskosten der internationalen Krankenversicherung vergütet werden. Dies wiederum führt zu einer Leistungsentlastung der SWICA CoGenio. Deshalb kann die SWICA CoGenio-Deckung zu einer reduzierten Prämie – eben als Top-up-Deckung – angeboten werden.