Eine Krankheit, ein Unfall, eine bevorstehende Operation – und schon ist jemand für längere Zeit krankgeschrieben. Um Arbeitgebende in der Planung und Betroffene bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen, sucht SWICA den Austausch.
Die Arbeitsunfähigkeit (AUF) einer oder eines Angestellten bedeutet für Vorgesetzte vielfach eine organisatorische Herausforderung, denn der personelle Ausfall lässt sich häufig nicht adäquat kompensieren. Zudem ist eine verbindliche Planung schwierig, wenn unklar ist, wie lang jemand nicht arbeiten kann. Muss jemand beispielsweise ein Karpaltunnelsyndrom am Handgelenk operieren lassen, ist vorgegeben, wie lange nach dem Eingriff die Hand nicht belastet werden darf. Nach vierzehn Tagen sollte nichts gegen die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit sprechen, sofern nicht schwer körperlich gearbeitet wird. Deutlich länger fallen jedoch in der Regel Mitarbeitende mit chronischen Erkrankungen, psychischen Leiden oder nach schweren Unfällen aus. In der Behandlung solcher Langzeitkrankheitsfälle ist das Zusammenwirken von Betroffenen, Arbeitgebenden, behandelnder Ärzteschaft und der Krankenversicherung matchentscheidend für einen guten Verlauf.
Die Kontaktnahme mit den Betroffenen dient der besseren Begleitung
Der administrative Ablauf ist zunächst klar: Der kranke oder verunfallte Mitarbeitende erhält von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis, das den Grad und die Dauer – genau terminiert oder mit der Angabe auf «bis auf Weiteres» – der Arbeitsunfähigkeit enthält. Er legt das Zeugnis via vorgesetzte Person oder direkt der Personalabteilung vor, die das Zeugnis an den zuständigen Krankentaggeld- oder Unfallversicherer weiterleitet – meist nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Wartefrist. Innerhalb von zwei Tagen, nachdem die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit beim SWICA Leistungsmanagement eingetroffen ist, nimmt dieses sowohl mit der betroffenen Person als auch mit dem Unternehmen, in dem die Person beschäftigt ist, Kontakt auf. «Bei dieser in der Regel telefonischen Kontaktnahme wird abgeklärt, wie es der versicherten Person geht, wie die Heilung verläuft und ob die Rückkehr an den Arbeitsplatz absehbar ist», erklärt Adrian Schwerzmann, Leiter Leistungsmanagement Unternehmen.
Ärztliche Beratende liefern Beurteilungen zur Arbeitsunfähigkeit
Wenn die medizinische Situation unklar ist, wird allenfalls ein detaillierter Arztbericht verlangt. Sollte sich eine zusätzliche Begutachtung als notwendig erweisen, wird die versicherte Person zu einer medizinischen Expertin oder einem Experten aufgeboten. SWICA arbeitet mit rund 200 ärztlichen Beratenden zusammen. Sie analysieren die Situation und geben ihre Beurteilung zur Arbeitsunfähigkeit ab. In einem Teil der Fälle ergibt das erstellte Gutachten, dass für eine Fortsetzung der Arbeitsunfähigkeit kein Grund mehr besteht. Oder das Gutachten bringt an den Tag, dass die betroffene Person teilweise arbeitsfähig (Teilarbeitsfähigkeit) ist und an einem sogenannten Schonarbeitsplatz eine andere, auf ihren Zustand abgestimmte Tätigkeit ausüben könnte.
«Wenn sich eine lange Arbeitsunfähigkeit abzeichnet, meldet das Leistungsmanagement den Leistungsfall dem Care Management, das den Kontakt zwischen Versicherten, Arbeitgebenden und SWICA herstellt», sagt Adrian Schwerzmann. In der Folge begleitet das Care Management die kranke oder verunfallte Person während des Heilungsprozesses und unterstützt sie in den notwendigen Schritten, eventuell auch im Hinblick auf eine Umschulung.
Arbeitsunfähigkeit: Nicht länger als nötig.
Wie Swiss Insurance Medicine auf ihrer Website schreibt, dient der Kontakt zwischen Ärzteschaft und Arbeitgebenden nicht der Mitteilung von Diagnosen. Vielmehr sollen die Mediziner erfahren, welche konkreten Anforderungen eine Person an ihrem Arbeitsplatz erfüllen muss, damit sich geplante Wiedereingliederungsmassnahmen aus medizinischer Sicht beurteilen lassen. Für die Arbeitgebenden ist es von grosser Bedeutung, dass sie die funktionelle Leistungsfähigkeit ihres oder ihrer Mitarbeitenden kennen. Etwa, wie viele Stellenprozente oder Stunden pro Tag diese zu leisten vermögen. Allen gemeinsam ist das Ziel, dass Arbeitsunfähigkeiten nicht länger dauern, als sie der Genesung dienen. Jede lange Absenz vom Beruf verringert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und schadet letztlich dem Mitarbeitenden