Per 2023 haben alle Kundinnen und Kunden für die Lohnsummen-Deklaration auf das SWICA-Web-Portal umgestellt. Um Brokerinnen und Brokern bei der Bearbeitung bessere Kontrolle und Zeitersparnis zu ermöglichen, wurde ein spezifisches Modul geschaffen.

Die elektronische Meldung der gesamten Lohnsumme eines Unternehmens für die Berechnung der Prämien für die kollektive Krankentaggeld– und Unfallversicherung soll mehr Sicherheit und vor allem eine schnellere und unkompliziertere Abwicklung dieses administrativen Vorgangs ermöglichen. SWICA will allen Beteiligten den besten Service bieten. Deshalb werden die Prozesse laufend ergänzt und verbessert.

Die Einführung der digitalen Lohnsummendeklaration (einheitliches Lohnmeldeverfahren ELM) hatte für einige Brokerinnen und Brokern zur Folge, dass sie ohne die gewohnten Deklarationsformulare die Lohndaten bei den Kundinnen und Kunden auf eine andere Art und Weise abholen mussten. Als Reaktion auf die entsprechenden Rückmeldungen wurde das Brokermodul für die digitale Lohnsummendeklaration umgesetzt. «Neu können alle Brokerinnen und Broker die Lohnsummendeklarationen ihrer Kundschaft via direktem Absprung, ohne separates Login, im Web-Portal vornehmen sowie jederzeit den Status der Deklarationen kontrollieren», sagt Cüneyt Secme, Application Engineer Syrius.

Die Vorteile auf einen Blick

Nach dem Absprung via Ecohub auf das SWICA-Web-Portal erscheint eine neue IAM Seite. Brokerinnen und Broker haben neu die Möglichkeit, auf das Web-Portal oder wie gewohnt auf das Brokerportal zuzugreifen.

  • Jeder Broker mit Zugriff auf das Brokerportal kann direkt auf die digitalen Lohnmeldungen abspringen > die digitale Lohnsummenmeldung pro Vertrag ist möglich und wünschenswert
  • Für die verschiedenen digitalen Meldungen braucht der Broker keine separaten Logins mehr > es geht einfach und direkt über das Brokerportal
  • Der Broker kann eigenständig ohne Kontakt zu SWICA Lohnsummen digital anpassen
  • Der Broker hat jederzeit die volle Übersicht über den Status (inklusive gemeldete Lohnsummen) der Deklarationen. Dies auch dann, wenn die Deklaration digital direkt vom Vertragsnehmer ausgeführt wird
  • Eine Papierdeklaration ist ungeachtet der Erweiterung des Brokerportals weiterhin möglich

Die Zusendungen der Deklarationsformulare nehmen laufend ab. Selbstverständlich können die Kundinnen und Kunden die Meldung via Formular verlangen. In einzelnen Fällen (Ausnahme: SWISSDEC-Kunden) lassen sich die nötigen Umstellungen bei den Kundinnen und Kunden vornehmen und die Deklarationsformulare weiterhin wie bis anhin versenden. Die Nutzung des Web-Portals ist dann jedoch nicht mehr möglich.

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